Artikel zum Thema: Privatanteil
Kurz-Info: Computer als Arbeitsmittel - Privatanteil
Oktober 2004
Die Kosten eines gemischt genutzten PC sind grundsätzlich aufzuteilen. Als Privatanteil werden in der Regel 20 % angesetzt, wenn eine exakte Abgrenzung nicht möglich und die Privatnutzung nachweislich nicht höher ist. Eine private Mitbenutzung, die 10 % nicht übersteigt, ist steuerlich unschädlich. (BFH 19.02.2004) Die Normalabschreibung...
Neues aus der laufenden Wartung der Lohnsteuerrichtlinien 2002
Juli 2003
Gruppenmerkmal für begünstigte Zukunftssicherung für Dienstnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 15 EStG (RZ 76) Die Zuwendung des steuerfreien Betrages in der Höhe von € 300,- ist nur dann lohnsteuerfrei, wenn sie gegenüber Gruppen von Arbeitnehmern erfolgt (z.B. alle Angestellten, Außendienstmitarbeiter, Verkaufspersonal etc.)....
Kurz-Info: Privatanteil bei gemischter Computer-Nutzung
Mai 2003
Bei Verwendung von Computern im Privathaushalt vertritt das BMF die Ansicht, dass der Privatanteil üblicherweise 40 % beträgt. Bei Glaubhaftmachung einer höheren betrieblichen/beruflichen Nutzung kann der Privatanteil auch geringer sein. Der Privatanteil ist sowohl für das Grundgerät als auch für sämtliche mit dem Betrieb im...