Artikel zum Thema: Krankenstand
Neues zur Entgeltfortzahlung
August 2007
:: Beginn des Engeltfortzahlungsanspruches Ab 1. Jänner 2007 beginnt laut OGH 7.6.2006, ObA 13/06m mit jedem neuen Arbeitsjahr ein neuer Anspruch und zwar auch bei ununterbrochener Fortdauer einer arbeitsunfallbedingten Arbeitsverhinderung. :: Entgeltfortzahlung bei Dienstgeberkündigung, wenn der Krankenstand ins neue Arbeitsjahr reicht Bei...
Steuerliche Behandlung der Kosten für Ordinationsvertretung
Oktober 2006
Bei Verhinderung des Praxisinhabers (z.B. Urlaub, Krankenstand etc.) werden regelmäßig andere Ärzte als Praxisvertreter beschäftigt. Dabei kommt es üblicherweise zu keinem steuerlichen bzw. sozialversicherungsrechtlichen Dienstverhältnis, sondern es liegt ein Auftragsverhältnis vor. Der Praxisvertreter erzielt daher...
Berechnung der Urlaubstage / krankheitsbedingte Unterbrechung des Urlaubs und Kündigung
Juni 2005
Urlaubsanspruch Pro Arbeitsjahr hat der Arbeitnehmer bei weniger als 25 Dienstjahren (Vordienstzeiten, Schulzeiten, Studienzeiten etc. nach § 3 UrlG) Anspruch auf 30 Werktage , bei mehr als 25 Dienstjahren auf 36 Werktage . Werktage / Arbeitstage Grundsätzlich geht das Gesetz bei der Berechnung der Urlaubstage von Werktagen aus, das sind 6 Tage...
Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers
Oktober 2004
Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!
Kurz-Infos
März 2003
Zuschüsse der allgemeinen Unfallversicherungsanstalt bei Entgeltfortzahlung Für den Entgeltfortzahlungsaufwand bei Freizeit- und Arbeitsunfällen ihrer Dienstnehmer, die nach dem 30.September 2002 eingetreten sind, erhalten Klein- und Mittelbetriebe (unter 51 Dienstnehmer) einen Zuschuss von 50 %, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als...