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Artikel zum Thema: Fortbildungskosten

17 Ergebnisse zum Thema "Fortbildungskosten"
Ergebnisse 6 bis 10

Neue Gastgewerbepauschalierung

Februar 2013

Kurz vor Jahreswechsel hat das BMF eine Nachfolgeregelung (BGBl. II Nr. 488/2012) für die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene Gaststättenpauschalierung erlassen. Kurz zur Vorgeschichte : Die bis einschließlich 2012 anwendbare Gaststättenpauschalierung sah für Betriebe bis zu einem Jahresumsatz von 255.000 € eine...

Neue Gastgewerbepauschalierung

Fortbildungskosten für Schulung mit allgemeinen Wirtschaftsthemen abzugsfähig?

Oktober 2011

Nachdem wir in der August-Ausgabe über die Nichtanerkennung der Kosten für eine Mediationsausbildung eines Finanzbeamten berichtet haben, geht es diesmal um die Frage, wie berufsspezifisch Weiterbildungsmaßnahmen sein müssen, um steuerlich Berücksichtigung zu finden. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind bei Arbeitnehmern...

Fortbildungskosten für Schulung mit allgemeinen Wirtschaftsthemen abzugsfähig?

Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten

November 2008

Umschulungskosten können Ausbildungs- und Fortbildungskosten vergleichbar als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Den Lohnsteuerrichtlinien sowie den uneinheitlichen UFS-Entscheidungen folgend, gelten als wesentliche Voraussetzungen, dass schon eine berufliche Tätigkeit bestanden hat und dass die Umschulung so umfassend ist,...

Die steuerliche Geltendmachung von Umschulungskosten

Steuerliche Begünstigungen für Künstler

Oktober 2008

Umsatzsteuer Ermäßigter Steuersatz Das Umsatzsteuergesetz sieht in § 10 Abs. 2 Z 5 eine Steuerbegünstigung für Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler vor. Für solche Umsätze ermäßigt sich die Steuer auf 10% . Als Künstler gilt derjenige, der aufgrund künstlerischer Begabung in...

Steuerliche Begünstigungen für Künstler

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel

Dezember 2007

Für alle Steuerpflichtigen :: Sonderausgaben (Zahlung vor Jahresende) Beschränkt abzugsfähig "Topfsonderausgaben" (Personenversicherungen, junge Aktien, Wohnraumschaffung) unterliegen einer Einschleifregelung bei Einkünften ab € 36.400,- bis € 50.900,- und bleiben darüber hinaus unberücksichtigt....

Steuerliche Maßnahmen zum Jahreswechsel
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