Artikel zum Thema: Elternteilzeit

Kurz-Info: Elternteilzeit

September 2004
Kategorien: Klienten-Info

In Betrieben mit durchschnittlich mehr als 20 Arbeitnehmern haben ab 1. Juli 2004 Eltern, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren werden und deren Beschäftigungsverhältnis bereits mindestens 3 Jahre gedauert hat, Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung. Diese kann frühestens mit Ende der Schutzfrist beginnen und dauert bis zum 7. Geburtstag oder einem späteren Schuleintritt des Kindes. Der Elternteil hat nach Ablauf dieser Zeit ein Recht auf Rückkehr zur bisherigen Arbeitszeit.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia


Am  Platzl 7, A-7423 Pinkafeld
Tel.: 03357/43761
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do: 07:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 13:30   

 

 

Partnerkanzlei in Güssing

Achtung

Diese Seite verwendet Cookies. Mit dem Benutzer unserer Webseite stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzhinweise im Impressum.

Ich stimme zu.