Mietzinsvorauszahlung oder Darlehen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
September 2004
Zur Unterscheidung, ob eine an den Vermieter geleistete Zahlung als echte Mietzinsvorauszahlung , die zur Gänze im Jahr des Zuflusses, oder als Hingabe eines Darlehens in Teilbeträgen nach Maßgabe des Darlehenszeitraumes zu versteuern ist, sind folgende Kriterien maßgebend: Laut VwGH ist ein Darlehensvertrag als eine vom...