Meldepflicht bestimmter Vorjahreszahlungen bis 28.2.2018
Februar 2018
Bis spätestens Ende Februar 2018 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2017 getätigt wurden, elektronisch gemeldet werden. Dies betrifft etwa Zahlungen an natürliche Personen außerhalb eines Dienstverhältnisses , wenn diese Personen beispielsweise als Aufsichtsrat , Stiftungsvorstand, selbständiger Vortragender,...