Steuer-Info - Archiv

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Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

Juni 2007

:: Erstattung ausländischer Vorsteuern an inländische Unternehmer Österreichische Unternehmer können sich ausländische Vorsteuern aus dem Jahr 2006 bis spätestens 30. Juni 2007 zurückholen. Im Wesentlichen sind folgende Tatbestände betroffen: Reisekosten (Hotel, Bewirtung, PKW-Miete und Treibstoff etc.)...

Fallfrist 30. Juni 2007: Antrag auf Vorsteuerrückerstattung 2006

Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken - Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007

Juni 2007

:: Steuerfreiheit Da es sich bei Mieteinkünften um außerbetriebliche Einkünfte handelt, gibt es grundsätzlich keinen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn . Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen kann es aber zur Steuerpflicht der sogenannten Besonderen Einkünfte sowie eines Spekulationsgewinnes kommen. ::...

Ertrags- und Umsatzbesteuerung bei der Veräußerung von Mietwohngrundstücken - Neuerung beim Spekulationsgewinn ab 2007

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Juni 2007

Übersteigt die im Ausland einbehaltene Quellensteuer 15%, kann der übersteigende Betrag gem. Art. 10 OECD-Musterabkommen auf Antrag erstattet werden. Die Antragsformulare sind bei der Drucksortenverwaltung der Finanzbehörde 1030 Wien, Vordere Zollamtsstraße. 3 Tel. (01) 71125/3643 oder Fax. 3649 zu beziehen. Die Anträge sind...

Rückerstattung ausländischer Quellensteuern / Probleme mit Frankreich

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

Juni 2007

:: Rechtsgrundlagen - Unfallversicherung (AUVA) Von der Pflichtversicherung sind ausschließlich Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten umfasst. Seit 1. Jänner 2005 leistet die AUVA einen freiwilligen Zuschuss für die Entgeltfortzahlung an den Arbeitgeber, wenn weniger als 51 Dienstnehmer beschäftigt sind. Diesem Zuschuss...

Kostendeckung bei Freizeitunfällen

Wesentliche Klarstellungen durch die Gebührenrichtlinie

Juni 2007

:: Auslandsurkunde Rz. 457ff Dessen Gebührenpflicht ist in § 16 Abs. 2 Z 1 GebG geregelt. Die GebR stellt klar, dass Gebührenfreiheit besteht, wenn der Erfüllungsort nachweislich im Ausland ist. Die Übermittlung der Urkunde vom Ausland ins Inland per Telefax löst keine Gebührenpflicht aus, weil das Gesetz...

Wesentliche Klarstellungen durch die Gebührenrichtlinie
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