Steuer-Info - Archiv

Kurz-Info: Die allgemeine Unfallversicherungsanstalt unterstützt Kleinbetriebe bei Entgeltfortzahlung in Folge Unfall eines Dienstnehmers

Oktober 2004
Kategorien: Klienten-Info

Zur Erinnerung: Seit 1. Oktober 2002 übernimmt die AUVA ab dem vierten Krankenstandstag in Folge eines Arbeits- oder Freizeitunfalls eines Dienstnehmers in Betrieben bis zu 50 Mitabeitern die Hälfte der Entgeltfortzahlung. Angemerkt sei, dass die Arbeitsunfälle nur 20 %, die der Freizeitunfälle dagegen 80 % der Krankenstände ausmachen!

Bild: © pressmaster - Fotolia


Am  Platzl 7, A-7423 Pinkafeld
Tel.: 03357/43761
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do: 07:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 13:30   

 

 

Partnerkanzlei in Güssing

Achtung

Diese Seite verwendet Cookies. Mit dem Benutzer unserer Webseite stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzhinweise im Impressum.

Ich stimme zu.