Management-Info - Archiv

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Beiträge 16 bis 20 von 226

Coronavirus: Härtefallfonds Phase II - Verbesserungen

April 2020

[Stand 27.04.2020] Seit 20. April läuft die Phase 2 des Härtefallfonds. Insgesamt können bis zu 6.000 Euro über die Wirtschaftskammer beantragt werden. Für die zweite Phase erweitert die Bundesregierung jetzt die Kriterien. Erweiterung des Betrachtungszeitraumes Der dreimonatige Betrachtungszeitraum des Umsatzrückgangs...

Coronavirus: Härtefallfonds Phase II - Verbesserungen

Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen

April 2020

Bundesregierung schafft Klarheit, welche Risikogruppen Anspruch auf Dienstfreistellung samt Entgeltfortzahlung haben. Besonderes Augenmerk muß beim Schutz der Gesundheit von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern weiterhin jener Gruppe geschenkt werden, die im medizinischen Sinne einem besonderen Ansteckungsrisiko ausgesetzt ist. Das gilt jetzt umso mehr, als...

Coronavirus: Dienstfreistellung von Risikogruppen

Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

April 2020

Seit 17.04. ist die Abrechnung der Kurzarbeit für den Monat März möglich. Abgerechnet werden können nur bereits genehmigte Projekte. Aufgrund der rückwirkenden Beantragungsmöglichkeit als auch des Rückstaus bei der Bearbeitung der Anträge ist eine Abrechnung für den Monat März auch noch bis 28.5.2020...

Coronavirus: Abrechnung Kurzarbeit für März möglich

Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Antragstellung ab 20.4.

April 2020

Der Härtefall-Fonds ist eine Soforthilfe der Bundesregierung für Selbständige. Phase 1 kann nur noch bis 17.4 . beantragt werden. (Infos zu Phase 1: https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-epu-kleinunternehmen.html ) Phase 2 des Härtefall-Fonds startet ab 20. April . Der Förderzuschuss beträgt maximal 2.000 Euro pro...

Coronavirus: Härtefall-Fonds Phase 2 - Antragstellung ab 20.4.

Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich

April 2020

Entsprechend der Vorgabe des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend ist eine rückwirkende Begehrensstellung mit einem Beginn im Monat März nur noch bis 20. April 2020 (24 Uhr) möglich. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen. Quelle...

Coronavirus: Anträge Kurzarbeit mit rückwirkendem Beginn im März nur noch bis 20.4. möglich
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