Artikel zum Thema: Restnutzungsdauer
Anforderungen an Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer
Juni 2010
Die Nutzungsdauer eines Gebäudes, das zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dient, wird im Gesetz grundsätzlich mit 66,6 Jahren angenommen, sodass sich eine jährliche Abschreibung von 1,5% ergibt. Eine für den Steuerpflichtigen vorteilhafte kürzere Nutzungsdauer kann mit einem Gutachten über den...
Kürzere Nutzungsdauer bei vermieteten Gebäuden - keine Bindung der Finanz an Sachverständigengutachten
Oktober 2008
Bei vermieteten Gebäuden beträgt der AfA-Satz unabhängig von der Nutzung durch den Mieter grundsätzlich 1,5% p.a. (= Nutzungsdauer von rd. 67 Jahren) bzw. bei vor 1915 erbauten Gebäuden 2%. Ein höherer AfA-Satz ist - auch bei gebraucht angeschafften Gebäuden - nur dann möglich, wenn auf Grund des Bauzustandes eine durch...