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Arbeiten im Homeoffice wird zur Telearbeit

September 2024

Durch die COVID-19-Pandemie ist das Arbeiten im Homeoffice zur Notwendigkeit geworden und hat seitdem in vielen (vor allem dienstleistenden) Berufen nicht an Attraktivität verloren. Während diesbezüglich bereits in der Vergangenheit besondere (steuerliche) Regelungen bestanden (Stichwort Homeoffice-Pauschale oder Werbungskosten für die...

Arbeiten im Homeoffice wird zur Telearbeit

BFG erneut zur Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Überlassung einer Patientenkartei

September 2024

Das BFG hatte sich unlängst (GZ RV/7105211/2018 vom 9.4.2024) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob der Verkauf der Patientenkartei durch eine Ärztin an ihren Nachfolger umsatzsteuerfrei zu behandeln ist oder nicht. Während das Finanzamt der Ansicht war, dass eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung vorliegt, wollte die Steuerpflichtige die Befreiung...

BFG erneut zur Umsatzsteuerpflicht bei entgeltlicher Überlassung einer Patientenkartei

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

September 2024

Wie jedes Jahr gilt es grundsätzlich, folgende Fristen zum 30. September 2024 bzw. ab 1. Oktober 2024 zu beachten: Bis spätestens 30. September 2024 können (wie im Gesetz vorgesehen) noch Herabsetzungsanträge für die Vorauszahlungen 2024 für Einkommen- und Körperschaftsteuer beim zuständigen Finanzamt gestellt werden....

Steuertermine für Herabsetzungsanträge und Anspruchsverzinsung

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023

September 2024

Am 30. September 2024 endet die Frist für österreichische Unternehmer, die Vorsteuern des Jahres 2023 in den EU-Mitgliedstaaten zurückholen wollen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte Fallfrist - Anträge, die nicht oder nicht vollständig bis zum Ende der Frist eingelangt sind, werden abgelehnt. Die Anträge sind dabei elektronisch...

Frist für Vorsteuerrückerstattung aus EU-Mitgliedstaaten für das Jahr 2023

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024

September 2024

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
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