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Artikel zum Thema: Elektronische Einreichung

50 Ergebnisse zum Thema "Elektronische Einreichung"
Ergebnisse 1 bis 5

Änderungen in der Rechnungslegung und Offenlegung durch das Nachhaltigkeits­berichts­gesetz

April 2026

Nach jahrelangem Warten ist das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) am 19.2.2026 in Kraft getreten. Diskutiert wurde das NaBeG lange, vor allem im Hinblick auf die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die zu massiven Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung führt. Aber auch in Sachen Rechnungslegung und Offenlegung...

Änderungen in der Rechnungslegung und Offenlegung durch das Nachhaltigkeits­berichts­gesetz

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025

September 2025

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2025 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2025

Kurz-Info: Funktion für Gruppenanträge über FinanzOnline endlich verfügbar

April 2025

Die Möglichkeit, Gruppenanträge elektronisch einzubringen, schien bereits eine "never ending story" zu sein ( siehe dazu zuletzt den Beitrag aus dem Februar 2025 ). Nun wurde am 5. März 2025 in FinanzOnline eine neue Funktion freigeschalten, mit welcher die Übermittlung von Gruppenanträgen i.S.d. § 9 KStG möglich ist....

Kurz-Info: Funktion für Gruppenanträge über FinanzOnline endlich verfügbar

Steuertermine 2025

Januar 2025

Jänner Fälligkeiten 15.1. USt für November 2024 Lohnabgaben (L, DB, DZ, ÖGK, Stadtkasse/Gemeinde) für Dezember 2024 Fristen und Sonstiges Ab 1.1. Monatliche Abgabe der Zusammenfassenden Meldung, ausgenommen bei vierteljährlicher Meldepflicht Bis 15.1....

Steuertermine 2025

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024

September 2024

Etwa 200.000 betroffene Unternehmen müssen in Österreich ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag offenlegen. Für die große Masse der Kapitalgesellschaften, bei denen der Bilanzstichtag der 31.12. ist, muss daher die Offenlegung bis zum 30.9.2024 erfolgen. Die Offenlegung erfolgt durch elektronische...

Elektronische Offenlegung des Jahresabschlusses per 30.9.2024
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