Artikel zum Thema: Berufung

Weitere Absenkung des Basiszinssatzes mit 16.3.2016

April 2016
Kategorien: Klienten-Info

Mit Wirkung ab 16. März 2016 sinkt der Basiszinssatz in Österreich von -0,12% auf -0,62%. Dies beeinflusst auch die Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs- und Berufungszinsen.

Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Ab 16.3.2016

Bisher

Stundungszinsen

3,88 %

4,38 %

Aussetzungszinsen

1,38 %

1,88 %

Anspruchszinsen

1,38 %

1,88 %

Berufungszinsen

1,38 %

1,88 %

Bild: © dusk - Fotolia


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