Management-Info - Aktuell

Coronavirus: Angekündigte Lockerungen der Beschränkungen ab 1.Mai

[Stand 28.04.2020]

Die angekündigten Lockerungen der Beschränkungen im Überblick:

  • Ausgangsbeschränkungen gelten ab 1. Mai nicht mehr
    Mindestabstand von einem Meter im öffentlichen Raum sowie die Hygiene- und Mundschutzregeln gelten weiterhin

  • Sämtliche Geschäfte dürfen ab 1. Mai öffnen
    Beschränkung von 1 Kunde je 10m2 (bisher 20m2)

  • Gastronomiebetriebe können ab 15. Mai öffnen
    • vorerst im Zeitraum zwischen 6:00 und 23:00 Uhr
    • Besuchergruppen maximal 4 Erwachsenen zuzüglich Kinder
    • Mindestabstand von einem Meter zu anderen Besuchergruppen
    • Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für Gäste bei Bewegung im Gastraum; am Tisch nicht erforderlich
    • Mund-Nasen-Schutz verpflichtend für das Personal
    • am Tisch keine Gegenstände zum gemeinsamen Gebrauch (Salzstreuer, Brotkorb u.ä.)

  • Beherbergungsbetriebe, Hotellerie können ab 29. Mai öffnen
    Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben

  • Schwimmbäder und Freizeitanlagen können ab 29. Mai öffnen
    Details zu einzuhaltenden Schutzmaßnahmen werden in den nächsten Tagen bekanntgegeben

Bild: © Adobe Stock - marog-pixcells


Am  Platzl 7, A-7423 Pinkafeld
Tel.: 03357/43761
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Unsere Öffnungszeiten:

Mo - Do: 07:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 13:30   

 

 

Partnerkanzlei in Güssing

Achtung

Diese Seite verwendet Cookies. Mit dem Benutzer unserer Webseite stimmen Sie unseren Datenschutzbestimmungen zu. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzhinweise im Impressum.

Ich stimme zu.