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Artikel zum Thema: Steuerrückstände

9 Ergebnisse zum Thema "Steuerrückstände"
Ergebnisse 1 bis 5

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2010 für Steuerrückstände 2009

September 2010

Mit 1. Oktober 2010 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2009 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem Basiszinssatz festgesetzt ist. Die Anspruchsverzinsung gleicht Zinsvorteile bzw....

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2010 für Steuerrückstände 2009

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2009 für Steuerrückstände 2008

Oktober 2009

Mit 1. Oktober 2009 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht bescheidmäßig veranlagten ESt- oder KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2008 Anspruchszinsen zu laufen. Der Anspruchszinssatz beläuft sich auf 2,38% p.a., da er mit 2% über dem Basiszinssatz festgesetzt ist. Der Problematik der Nachforderungszinsen (negative...

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2009 für Steuerrückstände 2008

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007

Oktober 2008

Mit 1. Oktober 2008 beginnen für die zu diesem Zeitpunkt noch nicht veranlagten ESt- und KSt-Ansprüche des Veranlagungsjahres 2007 Anspruchszinsen zu laufen. Die Zinsen betragen 5,7% p.a. und werden erst dann belastet, wenn sie 50 € übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x  365) / (0,057 x...

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2008 für Steuerrückstände 2007

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2007 für Steuerrückstände 2006

Oktober 2007

Es sei daran erinnert, dass ab 1. Oktober 2007 Anspruchszinsen für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2006 zu laufen beginnen. Die Zinsen in der Höhe von 5,19% werden aber erst dann belastet, wenn sie € 50,- übersteigen. Daraus errechnet sich ein zinsenfreier Zeitraum nach der Formel (49,99 x 365) / (0,0519 x...

Anspruchszinsen ab 1. Oktober 2007 für Steuerrückstände 2006

Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005

Oktober 2006

Ab 1. Oktober 2006 sind für Steuerrückstände (ESt und KöSt) aus der Veranlagung 2005 3,97% Anspruchszinsen fällig. Auf Grund der aktuellen Erhöhung des Basiszinssatzes auf 2,67% beträgt ab 11. Oktober 2006 der Zinssatz für Stundungszinsen 7,17% , Aussetzungszinsen 4,67% sowie Anspruchszinsen 4,67%. Die...

Anspruchsverzinsung für Steuerrückstände und -guthaben 2005
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